7 häufige Fehler bei der Weinkennzeichnung

Veröffentlicht: 29. November 2025 Autor: Michael Schreier

Einleitung

Ein einziger kleiner Fehler auf dem Etikett kann Sie tausende Euro kosten.

Die EU-Verordnung 2021/2117 zur Weinkennzeichnung hat strenge Anforderungen, und die Lebensmittelüberwachung kontrolliert zunehmend deren Einhaltung. Wir sehen immer wieder dieselben Fehler – Fehler, die zu Verkaufsstopps, Bußgeldern und teuren Nachbesserungen führen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die 7 häufigsten Fehler und wie Sie diese von Anfang an vermeiden.

Fehler #1: Brennwert fehlt auf physischem Etikett

Das Problem: Viele Winzer denken, sie können einfach einen QR-Code auf das Etikett drucken und alle Informationen im E-Label unterbringen. Das ist ein fataler Irrtum.

Die Vorschrift: Der Brennwert (Energiewert in kJ und kcal pro 100ml) muss zwingend auf dem physischen Etikett erscheinen. Ein reiner Verweis auf den QR-Code ist nicht ausreichend.

Die Konsequenz: Weine ohne Brennwertangabe auf dem Etikett dürfen nicht verkauft werden. Die Behörden können einen sofortigen Verkaufsstopp für die gesamte Charge anordnen. Das bedeutet: Umetikettierung aller betroffenen Flaschen oder – im schlimmsten Fall – Vernichtung der Ware.

Die Lösung: Integrieren Sie den Brennwert direkt in Ihr Etikettendesign. Die kompakte Angabe „E= 350kJ (84kcal)/100ml” nimmt wenig Platz ein und schützt Sie vor teuren Konsequenzen.

Fehler #2: Allergene nur im QR-Code

Das Problem: Allergenhinweise – insbesondere „Enthält Sulfite” – werden häufig nur im E-Label platziert, nicht auf dem physischen Etikett.

Die Vorschrift: Allergene müssen direkt auf der Flasche lesbar sein, nicht nur über den QR-Code zugänglich. Dies dient dem unmittelbaren Schutz von Allergikern, die im Geschäft schnell erkennen müssen, ob ein Produkt für sie geeignet ist.

Die Konsequenz: Neben dem Verkaufsstopp drohen hier besondere zivilrechtliche Risiken: Sollte ein Verbraucher allergisch reagieren, weil der Hinweis nicht direkt sichtbar war, können Schadensersatzforderungen folgen.

Die Lösung: Der Allergenhinweis „Enthält Sulfite” (und ggf. weitere relevante Allergene wie Eiweiß oder Milchbestandteile) muss gut sichtbar auf dem Etikett stehen – nicht versteckt in kleiner Schrift, sondern klar erkennbar.

Fehler #3: Marketing-Inhalte im E-Label vermischt

Das Problem: Das E-Label wird als Marketing-Kanal genutzt: Produktbeschreibungen, Auszeichnungen, Shop-Links oder Social-Media-Verlinkungen werden zusammen mit den Pflichtinformationen angezeigt.

Die Vorschrift: Die EU-Verordnung ist hier eindeutig: Das E-Label darf ausschließlich die vorgeschriebenen Pflichtinformationen enthalten:

Nicht erlaubt sind:

Die Konsequenz: Marketing im E-Label stellt einen Rechtsverstoß dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Lösung: Halten Sie Ihr E-Label strikt sachlich. Wenn Sie zusätzliche Informationen anbieten möchten, nutzen Sie einen separaten QR-Code für Marketing-Zwecke – aber nicht denselben wie für die Pflichtangaben.

Fehler #4: Datenerfassung über den QR-Code

Das Problem: Manche E-Label-Lösungen setzen Cookies, Tracking-Pixel oder Analyse-Tools ein, um Nutzerdaten zu sammeln. Google Analytics, Facebook Pixel oder ähnliche Dienste werden eingebunden.

Die Vorschrift: Die EU-Verordnung verbietet ausdrücklich jede Form der Datenerfassung über das E-Label:

Die Konsequenz: Verstöße gegen diese Datenschutzvorgaben können nicht nur nach dem Lebensmittelrecht, sondern zusätzlich nach der DSGVO geahndet werden – mit entsprechend höheren Bußgeldern.

Die Lösung: Wählen Sie einen E-Label-Anbieter, der 100% tracking-frei arbeitet. Bei nutri.codes werden keinerlei Nutzerdaten erfasst – keine Cookies, keine Analyse-Tools, keine IP-Speicherung.

Fehler #5: Fehlende oder fehlerhafte Übersetzungen

Das Problem: Das E-Label ist nur auf Deutsch verfügbar, obwohl der Wein auch ins Ausland verkauft wird. Oder die Übersetzungen wurden mit Google Translate erstellt und enthalten fachliche Fehler.

Die Vorschrift: Die Pflichtangaben müssen in der Amtssprache des Verkaufslandes verfügbar sein. Exportieren Sie nach Frankreich, brauchen Sie eine französische Version. Nach Italien – Italienisch. Englisch als „internationale Sprache” ist keine zulässige Alternative.

Die Konsequenz: Weine mit fehlenden Übersetzungen dürfen im jeweiligen Zielland nicht verkauft werden. Im schlimmsten Fall werden bereits ausgelieferte Chargen aus dem Handel genommen.

Die Lösung: Nutzen Sie ein E-Label-System mit professionellen, weinspezifischen Übersetzungen in alle relevanten EU-Sprachen. Automatische Spracherkennung stellt sicher, dass Verbraucher die Informationen in ihrer Sprache sehen.

Fehler #6: Zu kleine Schrift oder mangelnder Kontrast

Das Problem: Die Pflichtangaben sind zwar vorhanden, aber in so kleiner Schrift gedruckt, dass sie praktisch unlesbar sind. Oder der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist zu gering.

Die Vorschrift: Die EU-Verordnung schreibt eine Mindest-Schriftgröße vor: Die x-Höhe (Höhe des Kleinbuchstabens „x”) muss mindestens 1,2mm betragen. Zudem muss ein ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund gewährleistet sein.

Die Konsequenz: Unlesbare Angaben gelten als nicht vorhanden – mit denselben Konsequenzen wie fehlende Angaben: Verkaufsstopp und mögliche Bußgelder.

Die Lösung: Prüfen Sie vor dem Druck, ob alle Pflichtangaben die Mindestgröße einhalten. Vermeiden Sie helle Schrift auf hellem Hintergrund oder umgekehrt. Im Zweifel: lieber etwas größer drucken.

Fehler #7: Vorhaltefrist nicht beachtet

Das Problem: Der gewählte E-Label-Anbieter garantiert keine langfristige Verfügbarkeit. Nach einem Jahr wird der Dienst eingestellt oder die Preise steigen drastisch.

Die Vorschrift: E-Label-Informationen müssen mindestens so lange verfügbar sein, wie der Wein im Handel ist – plus einer angemessenen Nachlauffrist für den Konsum. In der Praxis bedeutet das: mindestens 10 Jahre Verfügbarkeit.

Die Konsequenz: Wenn Ihr QR-Code plötzlich ins Leere führt, sind alle bereits im Handel befindlichen Flaschen nicht mehr konform. Sie haften für die Verfügbarkeit der Informationen.

Die Lösung: Achten Sie bei der Wahl Ihres E-Label-Anbieters auf eine vertraglich garantierte Vorhaltefrist. nutri.codes garantiert die Verfügbarkeit für mindestens 10 Jahre – schriftlich festgehalten in unseren Vertragsbedingungen.

Bonus-Tipp: Nicht rechtzeitig starten

Der größte Fehler ist, das Thema aufzuschieben. Je später Sie sich mit der neuen Kennzeichnung befassen, desto stressiger wird die Umsetzung.

Unsere Empfehlung: Starten Sie jetzt mit einem Testwein. Probieren Sie den Prozess einmal komplett durch, bevor Sie Ihre gesamte Produktpalette umstellen. So identifizieren Sie potenzielle Probleme frühzeitig und haben genug Zeit für Korrekturen.

Checkliste: Vermeiden Sie diese Fehler

Nutzen Sie diese Checkliste für Ihre Weinetiketten:

Wenn Sie alle Punkte abhaken können, sind Sie auf der sicheren Seite.


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