Einleitung
Die EU-Weinkennzeichnung hat sich seit dem 8. Dezember 2023 grundlegend verändert. Mit der EU-Verordnung 2021/2117 müssen Winzer und Weingüter erstmals umfassende Nährwertangaben, Zutatenlisten und Allergeninformationen für ihre Weine bereitstellen. Diese Änderung betrifft alle Weine, die nach diesem Stichtag produziert wurden – unabhängig davon, ob sie für den deutschen Markt oder den Export bestimmt sind.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie für die rechtssichere Weinkennzeichnung wissen müssen: von den gesetzlichen Grundlagen über die praktische Umsetzung bis hin zu häufigen Fehlerquellen, die Sie unbedingt vermeiden sollten.
Was ist die EU-Verordnung 2021/2117?
Die EU-Verordnung 2021/2117 wurde am 2. Dezember 2021 verabschiedet und ändert die bestehenden Weinmarkt-Vorschriften grundlegend. Kernpunkt der Neuregelung ist die verpflichtende Angabe von Nährwerten, Zutaten und Allergenen für alle Weinprodukte.
Rechtlicher Hintergrund
Historisch gesehen waren Wein, Schaumwein und andere alkoholische Getränke von der allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungspflicht ausgenommen. Die Europäische Kommission hat diese Ausnahme mit der Verordnung 2021/2117 aufgehoben, um den Verbraucherschutz zu stärken und eine transparente Information über Inhaltsstoffe zu gewährleisten.
Die Verordnung ist Teil einer größeren Initiative der EU, Verbrauchern fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Da Wein als Lebensmittel gilt, sollen Konsumenten dieselben Informationen erhalten wie bei anderen Nahrungsmitteln.
Wichtiger Stichtag: Die neuen Kennzeichnungspflichten gelten für alle Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 produziert wurden. Weine aus früheren Jahrgängen, die vor diesem Datum abgefüllt wurden, dürfen noch mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden – bis die Bestände erschöpft sind.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Verordnung betrifft ein breites Spektrum an Weinprodukten:
- Stillweine (rot, weiß, rosé)
- Schaumweine und Perlweine
- Likörweine
- Aromatisierte Weinerzeugnisse
- Weinhaltige Getränke
Nicht betroffen sind Traubenmost und unvergärte Traubensäfte, sofern sie nicht als Weinprodukt vermarktet werden.
Pflichtangaben auf dem Weinetikett
Die EU-Verordnung unterscheidet klar zwischen Informationen, die direkt auf dem physischen Etikett erscheinen müssen, und solchen, die alternativ über ein elektronisches Etikett (E-Label) zugänglich gemacht werden können.
Direkt auf dem physischen Etikett
Diese Angaben müssen zwingend auf der Flasche selbst erscheinen – ein reiner Verweis auf den QR-Code ist nicht ausreichend:
- Brennwert in kJ und kcal pro 100ml – Diese Angabe muss auf dem physischen Etikett stehen. Der Brennwert wird nach einer EU-Formel berechnet, die Alkoholgehalt und Restzucker berücksichtigt.
- Allergene – Die Angabe „Enthält Sulfite” (oder bei Bedarf weitere Allergene wie Ei, Milch) muss direkt auf dem Etikett sichtbar sein.
Die Brennwertangabe darf durch die Abkürzung „E=” eingeleitet werden und muss in einer Mindestschriftgröße von 1,2mm x-Höhe erscheinen.
Wahlweise auf Etikett oder E-Label
Folgende Informationen können wahlweise direkt auf dem Etikett oder über einen QR-Code zugänglich gemacht werden:
- Vollständige Nährwerttabelle mit Angaben zu Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100ml
- Vollständige Zutatenliste in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil
- Detaillierte Allergeninformationen über die Kurzangabe hinaus
Viele Winzer entscheiden sich für die E-Label-Lösung, da der Platz auf dem Flaschenetikett begrenzt ist und die komplette Nährwerttabelle erheblichen Raum einnehmen würde.
Die E-Label-Lösung: QR-Codes für Wein
Ein E-Label ist eine digitale Ergänzung zum physischen Weinetikett. Über einen QR-Code können Verbraucher mit ihrem Smartphone eine Webseite aufrufen, die alle erforderlichen Pflichtinformationen enthält.
Technische Anforderungen
Die EU-Verordnung stellt strenge Anforderungen an die technische Umsetzung von E-Labels:
-
Keine Marketing-Inhalte erlaubt – Das E-Label darf ausschließlich die vorgeschriebenen Pflichtinformationen enthalten. Produktbeschreibungen, Kaufempfehlungen, Shop-Links, Auszeichnungen oder Social-Media-Verlinkungen sind nicht gestattet.
-
Keine Datenerfassung – Jegliche Form von Tracking ist verboten. Das bedeutet: keine Cookies, keine Tracking-Pixel, keine Analyse-Tools wie Google Analytics, keine Speicherung von IP-Adressen oder Geräteinformationen.
-
Vorhaltefrist – Die E-Label-Informationen müssen mindestens so lange verfügbar bleiben, wie der Wein im Handel ist, plus eine angemessene Nachlauffrist für den Konsum. In der Praxis bedeutet das: mindestens 10 Jahre Verfügbarkeit.
-
Schnelle Erreichbarkeit – Der QR-Code muss direkt zur Informationsseite führen, ohne Umwege über Startseiten oder Login-Bereiche.
-
Mobilfreundlichkeit – Die Seite muss auf mobilen Endgeräten einwandfrei lesbar sein.
Vorteile der E-Label-Lösung
Die digitale Variante bietet erhebliche Vorteile gegenüber einer rein physischen Kennzeichnung:
- Platzersparnis – Mehr Raum für das Etikettendesign
- Mehrsprachigkeit – Automatische Spracherkennung für internationale Märkte
- Aktualisierbarkeit – Änderungen ohne Neudruck möglich
- Nachhaltigkeit – Weniger Papier- und Druckverbrauch
Sprach-Anforderungen bei Export
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass Pflichtangaben in der Amtssprache des jeweiligen Verkaufslandes verfügbar sein müssen. Dies ist besonders für exportorientierte Weingüter von großer Bedeutung.
| Zielland | Erforderliche Sprache |
|---|---|
| Frankreich | Französisch |
| Italien | Italienisch |
| Spanien | Spanisch |
| Niederlande | Niederländisch |
| Polen | Polnisch |
| Schweden | Schwedisch |
| Dänemark | Dänisch |
| Belgien | Französisch, Niederländisch, Deutsch |
| Schweiz | Deutsch, Französisch, Italienisch |
| Österreich | Deutsch |
Wichtig: „Englisch als internationale Sprache” ist keine zulässige Alternative. Die Landessprache des Verkaufsmarktes ist verbindlich vorgeschrieben.
Bei mehrsprachigen Ländern wie Belgien oder der Schweiz müssen die Informationen in den jeweiligen Amtssprachen der Region verfügbar sein, in der der Wein verkauft wird.
Intelligente E-Label-Systeme können die Spracheinstellung des Smartphones automatisch erkennen und die passende Sprachversion anzeigen. Dies vereinfacht die Compliance erheblich, da ein einziger QR-Code für alle Exportmärkte verwendet werden kann.
Rechtliche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Die Nichteinhaltung der neuen Kennzeichnungsvorschriften kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben:
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen
-
Verkaufsstopp – Behörden können den sofortigen Verkaufsstopp für nicht konforme Chargen anordnen. Die Ware darf erst nach Korrektur der Kennzeichnung wieder in den Handel gebracht werden.
-
Rückruf – In schwerwiegenden Fällen kann ein Produktrückruf angeordnet werden, der erhebliche logistische Kosten verursacht.
-
Bußgelder – Die Höhe richtet sich nach nationalem Lebensmittelrecht. In Deutschland können Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zivilrechtliche Risiken
- Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände
- Schadensersatzforderungen bei allergischen Reaktionen durch fehlende Allergenhinweise
Reputationsschäden
Neben den direkten finanziellen Folgen kann ein öffentlicher Kennzeichnungsmangel das Vertrauen der Kunden nachhaltig beschädigen. In Zeiten von Social Media verbreiten sich solche Informationen schnell.
Unterschiede: Deutschland, Österreich, Schweiz
Obwohl die EU-Verordnung den Rahmen vorgibt, gibt es nationale Besonderheiten zu beachten:
Deutschland
Die Umsetzung erfolgt über das Weingesetz und die Weinverordnung. Die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer ist für Kontrollen zuständig. Deutsche Winzer müssen besonders auf die korrekte Angabe geschützter Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützter geografischer Angaben (g.g.A.) achten.
Österreich
Das österreichische Weingesetz setzt die EU-Vorgaben um. Besondere Aufmerksamkeit verdient die DAC-Systematik (Districtus Austriae Controllatus), die zusätzliche Anforderungen an die Herkunftsangabe stellt.
Schweiz
Als Nicht-EU-Mitglied ist die Schweiz nicht direkt an die EU-Verordnung gebunden. Allerdings: Wer in die EU exportiert, muss die EU-Vorschriften vollständig erfüllen. Für den Schweizer Inlandsmarkt gelten die Bestimmungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) und der Verordnung über Getränke.
Schweizer Weingüter, die sowohl den Inlandsmarkt als auch EU-Exportmärkte bedienen, fahren am besten mit einer einheitlichen Kennzeichnung nach EU-Standard.
So erstellen Sie rechtssichere QR-Codes in 5 Minuten
Die Erstellung EU-konformer E-Labels muss nicht kompliziert sein. Mit den richtigen Werkzeugen gelingt die Umsetzung in wenigen Minuten:
Schritt 1: Weinanalyse bereithalten
Sie benötigen die Analysewerte Ihres Weines, insbesondere:
- Alkoholgehalt (vol%)
- Restzucker (g/l)
- Gesamtsäure (g/l)
Diese Werte liegen in der Regel vom Labor vor oder können aus der Weinanalyse entnommen werden.
Schritt 2: Nährwerte berechnen lassen
Spezielle Tools berechnen aus den Analysewerten automatisch die vorgeschriebenen Nährwertangaben nach EU-Formel. Sie müssen keine komplexen Berechnungen selbst durchführen.
Schritt 3: Zutaten erfassen
Geben Sie alle bei der Weinherstellung verwendeten Zutaten ein: Trauben (Rebsorte), Sulfite, ggf. Klärungsmittel (Eiweiß, Milchprodukte), Mostkonzentrat, etc.
Schritt 4: Exportmärkte auswählen
Wählen Sie die Länder aus, in die Sie exportieren. Ein gutes E-Label-System erstellt automatisch die erforderlichen Übersetzungen.
Schritt 5: QR-Code generieren
Mit einem Klick erhalten Sie einen druckfertigen QR-Code, den Sie in Ihr Etikettendesign einbinden können.
Checkliste: Ist Ihr Weinetikett EU-konform?
Nutzen Sie diese Checkliste zur Selbstkontrolle:
- Brennwert (kJ und kcal) auf physischem Etikett vorhanden
- Allergenhinweis („Enthält Sulfite”) auf physischem Etikett
- Vollständige Nährwerttabelle zugänglich (Etikett oder E-Label)
- Vollständige Zutatenliste zugänglich (Etikett oder E-Label)
- E-Label enthält KEINE Marketing-Inhalte
- E-Label verwendet KEINE Cookies oder Tracking
- E-Label ist in der Sprache aller Zielmärkte verfügbar
- Schriftgröße mindestens 1,2mm x-Höhe
- QR-Code führt direkt zur Information (keine Umwege)
- E-Label-Anbieter garantiert Vorhaltefrist
Häufige Fehler vermeiden
Diese Fehler sehen wir besonders häufig:
Brennwert nur im E-Label – Der Brennwert MUSS auf dem physischen Etikett erscheinen. Ein reiner QR-Code-Verweis ist nicht ausreichend.
Allergene versteckt – Allergenhinweise müssen direkt auf der Flasche lesbar sein, nicht nur im E-Label.
Marketing im E-Label – Auszeichnungen, Verkostungsnotizen oder Shop-Links im E-Label führen zu einem Rechtsverstoß.
Tracking eingebaut – Google Analytics, Facebook Pixel oder andere Analyse-Tools im E-Label sind verboten.
Sprachen vergessen – Beim Export ist die Landessprache Pflicht, nicht „internationales Englisch”.
Fazit und nächste Schritte
Die neue EU-Weinkennzeichnung erfordert eine sorgfältige Umsetzung, ist aber mit den richtigen Werkzeugen gut handhabbar. Entscheidend ist, frühzeitig zu handeln und nicht bis zum letzten Moment zu warten.
Die E-Label-Lösung über QR-Codes bietet dabei den besten Kompromiss zwischen Compliance und praktischer Umsetzbarkeit. Sie spart Platz auf dem Etikett, ermöglicht mehrsprachige Informationen und lässt sich bei Bedarf aktualisieren.
Ihre nächsten Schritte:
- Überprüfen Sie Ihre bestehenden Etiketten anhand der Checkliste
- Stellen Sie die erforderlichen Weinanalysedaten zusammen
- Testen Sie ein E-Label-System mit einem Probewein
- Planen Sie den Übergang für Ihre nächsten Etikettierungen
Mit einer durchdachten Vorbereitung meistern Sie die neuen Anforderungen problemlos und schützen Ihr Weingut vor unnötigen Risiken.
Haben Sie Fragen zur EU-Weinkennzeichnung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.